Unrechtmäßig abgeführte Lohnsteuer als Arbeitslohn
Wenn der Arbeitgeber zuviel Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt hat, gilt diese zusätzliche Lohnsteuer als Arbeitslohn..
Hat der Arbeitgeber zu Unrecht Lohnsteuer angemeldet und an das Finanzamt abgeführt, dann zählt dieser Betrag zumindest dann als Arbeitslohn des Arbeitnehmers, wenn der Lohnsteuerabzug nicht mehr geändert werden kann. Deshalb ist auch die Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids mit dem Ziel zulässig, das Finanzamt möge doch höhere Lohnsteuerabzugsbeträge anrechnen.
Videos zu unseren Mandantenlösungen von Agenda
Hier finden Sie anschauliche Erklärfilme zu unseren Agenda-Mandantenlösungen. Ob digitale Beleg-Buchung und Verwaltung, Kassenbuch oder UStVA Online: die Videos zeigen, wie einfach und schnell der Datenaustausch mit unserer Kanzlei funktioniert.