Handwerkerleistungen bei mehreren Wohnungen
Der Höchstbetrag für die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen erhöht sich auch nicht bei Nutzung mehrerer Wohnungen.
Auch wenn Ehegatten zusammen veranlagt werden und mehrere Wohnungen tatsächlich nutzen, ist die Steuerermäßigung auf den Höchstbetrag von 1.200 Euro begrenzt. Der Bundesfinanzhof sieht keinen Grund für eine Benachteiligung der Ehe, denn auch Alleinstehende, die gemeinsam in zwei Wohnungen wirtschaften, können die Höchstbeträge ebenfalls nur einmal in Anspruch nehmen.
Videos zu unseren Mandantenlösungen von Agenda
Hier finden Sie anschauliche Erklärfilme zu unseren Agenda-Mandantenlösungen. Ob digitale Beleg-Buchung und Verwaltung, Kassenbuch oder UStVA Online: die Videos zeigen, wie einfach und schnell der Datenaustausch mit unserer Kanzlei funktioniert.