Zinsbeginn bei Auflösung des Investitionsabzugsbetrages
Das Niedersächsische Finanzgericht interpretiert das Steuerrecht unternehmerfreundlich und macht den Zinsbeginn vom Zeitpunkt der Auflösung des Investitionsabzugsbetrags abhängig.
Wieder einmal zeigt sich das Finanzgericht Niedersachsen steuerzahlerfreundlich und stellt sich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung. Es ging um die Frage, ab wann die Zinsen für die nachzuzahlende Steuer laufen, wenn ein Investitionsabzugsbetrag aufgelöst wird. Während die Finanzverwaltung Zinsen schon 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Abzugsbetrag geltend gemacht wurde, berechnen will, geht das Finanzgericht von einem rückwirkenden Ereignis aus. Die Zinsen beginnen dann erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres zu laufen, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten ist - in dem also die ursprüngliche Investitionsabsicht endgültig aufgegeben wurde.
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