Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR
Die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR ist wirksam und nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch nicht unverhältnismäßig.
Schlechte Nachrichten für die Gegner der ungeliebten Anlage EÜR kommen vom Bundesfinanzhof. Der hält nämlich die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR für wirksam und verhältnismäßig. Außerdem folgt er dem Argument der Finanzverwaltung, dass die Abgabepflicht der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens dienen würde. Immerhin stellt er auch fest, dass die Aufforderung zur Einreichung der Anlage EÜR ein anfechtbarer Verwaltungsakt ist, auch wenn die Anfechtung nach diesem Urteil in der Regel wenig bringen wird.
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