Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung
Auch die Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung muss elektronisch übermittlet werden.
Seit 2007 ist die Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung (ZM) auf elektronischem Weg vorgeschrieben. Eine Abgabe in Papierform ist nur ausnahmsweise zur Vermeidung von unbilligen Härtefällen zulässig. Das Bundeszentralamt für Steuern weist jetzt ausdrücklich darauf hin, dass dieser Grundsatz auch für die Berichtigung einer ZM gilt.
Videos zu unseren Mandantenlösungen von Agenda
Hier finden Sie anschauliche Erklärfilme zu unseren Agenda-Mandantenlösungen. Ob digitale Beleg-Buchung und Verwaltung, Kassenbuch oder UStVA Online: die Videos zeigen, wie einfach und schnell der Datenaustausch mit unserer Kanzlei funktioniert.