Elektronische Abgabepflicht trotz geringer Gewinneinkünfte
Sobald die Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit mehr als 410 Euro im Jahr betragen, muss die Steuererklärung zwingend elektronisch abgegeben werden.
Auch wer nur nebenberuflich selbstständige Einkünfte erzielt, muss die Steuererklärung zwingend elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sieht keinen Spielraum bei der elektronischen Abgabepflicht, denn nach dem Einkommensteuergesetz ist die elektronische Steuererklärung vorgeschrieben, sobald der Gewinn mehr als 410 Euro im Jahr beträgt.
Videos zu unseren Mandantenlösungen von Agenda
Hier finden Sie anschauliche Erklärfilme zu unseren Agenda-Mandantenlösungen. Ob digitale Beleg-Buchung und Verwaltung, Kassenbuch oder UStVA Online: die Videos zeigen, wie einfach und schnell der Datenaustausch mit unserer Kanzlei funktioniert.