Berufliche Nutzung eines Computers
Aufwendungen für einen Computer können Sie auch anteilig als Werbungskosten absetzen.
Aufwendungen für einen Computer können Sie auch anteilig als Werbungskosten absetzen. Eine Aufteilung der Aufwendungen ist beim Computer ebenso möglich wie bei einem Pkw. Genauso wie Sie bei einem Pkw anhand der gefahrenen Kilometer den beruflichen Nutzungsanteil ermitteln, können Sie die berufliche Nutzung des Computers anhand der Stunden der beruflichen oder privaten Nutzung ermitteln.
Videos zu unseren Mandantenlösungen von Agenda
Hier finden Sie anschauliche Erklärfilme zu unseren Agenda-Mandantenlösungen. Ob digitale Beleg-Buchung und Verwaltung, Kassenbuch oder UStVA Online: die Videos zeigen, wie einfach und schnell der Datenaustausch mit unserer Kanzlei funktioniert.