Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft
Die Kosten für die Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft sind keine außergewöhnliche Belastung.
Der Bundesfinanzhof hat einmal mehr seine Auffassung bestätigt, dass die Kosten für die Aufhebung und Auseinandersetzung einer früher vereinbarten Gütergemeinschaft für die betroffenen Eheleute nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Das gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung der Gütergemeinschaft auf Antrag der Eheleute im Scheidungsverbund oder außergerichtlich getroffen wird.
Videos zu unseren Mandantenlösungen von Agenda
Hier finden Sie anschauliche Erklärfilme zu unseren Agenda-Mandantenlösungen. Ob digitale Beleg-Buchung und Verwaltung, Kassenbuch oder UStVA Online: die Videos zeigen, wie einfach und schnell der Datenaustausch mit unserer Kanzlei funktioniert.