Sporadischer Aufenthalt reicht nicht für Lebensmittelpunkt
Ein sporadischer beruflich bedingter Aufenthalt an einem Ort begründet noch keinen separaten Lebensmittelpunkt für eine doppelte Haushaltsführung.
Der für eine doppelte Haushaltsführung notwendige Lebensmittelpunkt an einem anderen als dem Beschäftigungsort setzt einen Haupthausstand voraus. Hält sich der Arbeitnehmer aber nur noch sporadisch tagsüber aus beruflichen Gründen an diesem Ort auf, dann ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.
Videos zu unseren Mandantenlösungen von Agenda
Hier finden Sie anschauliche Erklärfilme zu unseren Agenda-Mandantenlösungen. Ob digitale Beleg-Buchung und Verwaltung, Kassenbuch oder UStVA Online: die Videos zeigen, wie einfach und schnell der Datenaustausch mit unserer Kanzlei funktioniert.