Weiter Zusatzförderung für energiesparende Anlagen
Die auf Ende 2000 befristeten ökologischen Zusatzförderungen nach dem Eigenheimzulagengesetz sind durch Gesetzesänderungen nochmals um zwei weitere Jahre verlängert worden.
Für den Einbau bestimmter energiesparender Anlagen können jährliche Zusatzförderungen von bis zu 500,- DM in Anspruch genommen werden, für Niedrigenergiehäuser 400,- DM. Der Einbau der Maßnahme, die Anschaffung der Wohnung oder die Fertigstellung des Neubaus müssen vor dem 1. Januar 2003 erfolgen.
Videos zu unseren Mandantenlösungen von Agenda
Hier finden Sie anschauliche Erklärfilme zu unseren Agenda-Mandantenlösungen. Ob digitale Beleg-Buchung und Verwaltung, Kassenbuch oder UStVA Online: die Videos zeigen, wie einfach und schnell der Datenaustausch mit unserer Kanzlei funktioniert.